
Welche Vorteile bieten wir Ihnen im Vergleich zu anderen Maklern?
Die Vermarktung durch die DIVP gewährleistet eine professionelle und zielgerichtete Betreuung. Kunden profitieren von einer breiten Reichweite, fundierter Marktkenntnis und einem umfassenden Netzwerk, das den Verkaufsprozess erleichtert und optimiert.
Die Verbindung von Verwaltung und Maklertätigkeit, ermöglicht es, dass die DIVP bereits über relevante Unterlagen und Informationen zu der Immobilie verfügt. Dies spart Zeit und Kosten, da nur in Ausnahmefällen zusätzliche Aufwände für die Beschaffung von Dokumenten entstehen.
Darüber hinaus ist die Immobilie durch die Verwaltungstätigkeit bereits bekannt, was es ermöglicht, die Besonderheiten gezielt zu vermarkten.
Die Kombination aus Verwaltung und Maklertätigkeit sorgt für eine schnelle, effiziente und reibungslose Abwicklung des Verkaufsprozesses – vom ersten Kontakt bis zum erfolgreichen Abschluss.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Maklerteam bei der DIVP?
Die DIVP arbeitet mit der Hauverwaltung eng zusammenarbeiten. So erhalten wir Informationen zu dem Objekt aus erster Hand und können uns somit in die Thematik einarbeiten. Dies bietet viele Vorteil bei einem Verkauf, da wir den Kunden umfangreich beraten/informieren können.
Ebenso können wir bestehende Dokumente austauschen, was den Verkaufsprozess beschleunigt.
So reduziert die DIVP für Sie erheblich Aufwand und spart zusätzliche Kosten.
Was macht ein Makler genau?
Ein Makler übernimmt die komplette Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer.
Dazu gehört die Marktanalyse, die Ermittlung des Immobilienwerts, die Vorbereitung und Durchführung von Besichtigungen sowie die Verhandlung der Verkaufsbedingungen - natürlich in Abstimmung mit dem Verkäufer. Kein Schritt, keine Entscheidung passiert ohne die Zustimmung unserer Auftragsgeber.
Als Makler sorgt die DIVP auch für die rechtliche Absicherung des Prozesses und koordiniert alle Schritte bis hin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages.
Welche Unterlagen werden für den Verkauf einer Immobilie benötigt?
Für den Verkauf einer Immobilie durch die DIVP benötigen wir unter anderem:
Den Grundbuchauszug,
den Energieausweis,
eine Flurkarte/Katasterkarte,
Baupläne und/oder Grundrisse, sowie eine Wohnflächenberechnung,
Nachweise über durchgeführte Renovierungen oder Sanierungen,
Versicherungsnachweis,
ggf. Mietverträge (bei vermieteten Objekten),
die Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen),
den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzte Hausgeldabrechnung (bei Eigentumswohnungen),
Stand der Rücklagen,
und die letzten 3 Versammlungsprotokolle.
Wir helfen dabei alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und sorgen für eine vollständige und rechtssichere Dokumentation.
Was ist der Energieausweis und warum ist er Pflicht?
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Energieverbrauch von Immobilien zu reduzieren und Transparenz für Käufer und Mieter zu schaffen.
Ohne einen gültigen Energieausweis darf eine Immobilie nicht verkauft oder vermietet werden.
Die DIVP unterstü, dass alle relevanten Dokumente, einschließlich des Energieausweises, rechtzeitig vorliegen.
Kann die DIVP dem Kunden helfen, den optimalen Verkaufspreis zu erzielen?
Ja, durch unsere Kenntnis des Marktes und der Immobilie können wir eine präzise Bewertung durchführen und helfen, den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Unsere Vermarktungsstrategien sind darauf ausgelegt, den besten Preis für die Immobilie zu realisieren.
Wie berechnet die DIVP den Marktwert?
Der Marktwert einer Immobilie wird bei der DIVP auf Grundlage mehrerer Faktoren ermittelt.
Wir analysieren die Lage, die Ausstattung, den Zustand der Immobilie sowie aktuelle Markttrends und vergleichbare Verkaufsobjekte.
Darüber hinaus berücksichtigen wir eventuelle baurechtliche Gegebenheiten und Besonderheiten, um eine präzise und marktgerechte Einschätzung zu liefern.
Diese Bewertung hilft Verkäufern und Käufern, realistische Preisvorstellungen zu entwickeln und den Verkaufsprozess effizient zu gestalten.
Die Kosten einer Immobilienbewertung durch die DIVP variieren je nach Art und Umfang der zu bewertenden Immobilie.
Die Gebühr für eine Marktwertanalyse beginnt bei etwa 200 Euro netto und kann für größere Objekte oder speziellere Bewertungen höher ausfallen.
Details zu den Kosten können direkt mit unserem Team besprochen werden.
Wo können suchende Kunden die angebotenen Objekte einsehen?
Die Objekte sind auf der offiziellen Website von der DIVP unter Immobilienangebote verfügbar.
Gleichzeitig werden die Inserate auf führenden Immobilienportalen wie Immobilienscout24, Immowelt und weiteren relevanten Plattformen veröffentlicht.
So erreichen wir eine maximale Anzahl potenzieller Käufer und garantieren eine breite Sichtbarkeit.
Kann die DIVP auch bei der Suche nach einer neuen Immobilie helfen?
Ja, die DIVP unterstützt nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei der Suche nach einer neuen Immobilie - deutschlandweit.
Unser Netzwerk und unsere Marktkenntnis ermöglichen es uns, passende Angebote zu finden. Wir suchen mit geschultem Personal, das über regionale Kenntnisse verfügt.
Welche Kaufnebenkosten gibt es?
Die Kaufnebenkosten bei einem Immobilienkauf beinhalten die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchgebühren sowie die Maklerprovision.
In Deutschland beträgt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Zusätzlich kommen Notarkosten und Grundbuchgebühren hinzu. Die Maklerprovision wird von Käufer und Verkäufer getragen und ist in der Regel 3% zuzüglich Mehrwertsteuer vom tatsächlich erzielten Verkaufspreis.
Wie hoch ist die Maklerprovision und wann wird sie fällig?
Die Maklerprovision bei der DIVP beträgt in der Regel 6 % zuzüglich Mehrwertsteuer vom tatsächlich erzielten Verkaufspreis.
Die Courtage wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen in der Regel vom Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen, es sei denn, es wurde eine abweichende Regelung getroffen. Bei der DIVP wird die Verteilung der Courtage stets transparent und fair im Maklervertrag festgelegt.
Diese Provision ist marktüblich und wird erst nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrages fällig. Der genaue Zahlungszeitpunkt wird im Maklervertrag festgelegt.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Ein Makleralleinauftrag ist ein Vertrag, bei dem der Verkäufer die DIVP exklusiv mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragt. Nur die DIVP hat in diesem Fall das Recht, die Immobilie zu verkaufen, was in der Regel zu einem schnelleren Verkaufsprozess und besseren Verkaufsbedingungen führt.
Kann die Immobilie auch privat verkauft werden, wenn die DIVP beauftragt wurde?
Falls die DIVP exklusiv beauftragt wurde (Makleralleinauftrag), ist ein privater Verkauf nicht möglich. Mit einem allgemeinen Maklervertrag kann jedoch parallel ein privater Verkauf versucht werden. Wir beraten gerne zu den Vertragsdetails und Möglichkeiten.
Wieso erhält auch ein Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl er keinen Maklervertrag unterschrieben hat?
Die Widerrufsbelehrung wird dem Interessenten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung gestellt, um über das Widerrufsrecht zu informieren.
Um eine Immobilie besichtigen zu können, muss der Interessent jedoch unsere Provisionsvereinbarung unterschreiben. Hier hat er das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Belehrung, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dies gewünscht wird. In diesem Fall entstehen für den Interessenten natürlich auch keine Kosten.
Muss der Makler die Identität der Käufer prüfen?
Ja, die DIVP ist gemäß der Geldwäscheverordnung verpflichtet, die Identität der Käufer zu überprüfen.
Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Dies gewährleistet, dass alle Transaktionen rechtskonform und sicher abgewickelt werden.
Was passiert, wenn der Käufer die Finanzierung für die Immobilie nicht bekommt?
Falls der Käufer die Finanzierung nicht erhält, tritt eine spezielle Vertragsklausel in Kraft, die eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ermöglicht.
Die DIVP unterstützt dabei, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Verkauf neu zu verhandeln oder an einen anderen Käufer weiterzugeben.
Welche rechtlichen Schritte sind beim Verkauf einer Immobilie notwendig?
Der Verkauf einer Immobilie erfordert neben der Erstellung eines Kaufvertrages auch die notarielle Beurkundung.
Die DIVP sorgt dafür, dass der gesamte Verkaufsprozess rechtssicher und transparent abläuft, indem wir eng mit Notaren und anderen relevanten Parteien zusammenarbeiten.
Wie lange dauert es, bis eine Immobilie verkauft ist?
Die Dauer des Verkaufsprozesses variiert je nach Marktbedingungen, Lage und Preisgestaltung der Immobilie.
In der Regel kann der Verkauf zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Die DIVP sorgt durch eine professionelle Vermarktung und gezielte Verkaufsstrategien dafür, dass der Verkaufsprozess so schnell wie möglich abläuft.
Was passiert, wenn der Käufer den Kaufvertrag nicht unterschreibt?
Falls der Käufer den Kaufvertrag nicht unterschreibt, kann der Verkäufer rechtliche Schritte einleiten, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Die DIVP kann dabei unterstützen, die Angelegenheit mit dem Käufer zu klären oder die Situation gegebenenfalls an die entsprechenden rechtlichen Instanzen weiterzuleiten.
Was passiert, wenn eine Immobilie nicht verkauft wird?
In den seltenen Fällen, in denen ein Verkauf nicht zustande kommt, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir prüfen die Vermarktungsstrategie und beraten zu alternativen Optionen, wie einer Preisänderung oder einem späteren Verkauf.
Kann die DIVP eine Immobilie auch verkaufen, wenn sie vermietet ist?
Ja, die DIVP kann Immobilien auch im vermieteten Zustand verkaufen. Dank der Zusammenarbeit mit der Verwaltung haben wir bereits Zugang zu den relevanten Mietunterlagen und kennen die Mieterstruktur. Wir sorgen dafür, dass der Verkaufsprozess diskret und professionell abläuft, ohne das Mietverhältnis zu beeinträchtigen.
Können weiterhin Mieteinnahmen erzielt werden, während die Immobilie verkauft wird?
Ja, es können Mieteinnahmen weiterhin erzielt werden, bis der Verkauf abgeschlossen ist.
Der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Vertrag mit allen darin enthaltenen Vereinbarungen ein.
Muss der Eigentümer etwas vorbereiten, wenn seine Immobilie durch die DIVP verkauft wird?
In der Regel muss der Eigentümer nichts weiter vorbereiten. Durch die Verbindung zu der Verwaltung, haben wir alle relevanten Unterlagen bereits vorliegen.
Sollten zusätzliche Dokumente benötigt werden, informieren wir rechtzeitig und unterstützen bei der Beschaffung.
Was passiert, wenn eine Immobilie über die DIVP verkauft werden soll, aber noch Mängel bestehen?
Sollten Mängel vorhanden sein, beraten wir individuell über die beste Vorgehensweise. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, kleinere Reparaturen vor dem Verkauf vorzunehmen, um den Wert der Immobilie zu steigern. Dank der Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung können wir gegebenenfalls Handwerker koordinieren und eine schnelle Lösung finden.
Kann die DIVP auch Gewerbeimmobilien verkaufen?
Ja, die DIVP ist nicht nur auf Wohnimmobilien spezialisiert, sondern verfügt auch über Expertise im Bereich Gewerbeimmobilien.
Unser Team passt die Vermarktungsstrategie an die jeweilige Immobilienart an, um den besten Verkaufspreis zu erzielen.
Kann ich mich als Immobilieneigentümer an die DIVP wenden, auch wenn ich kein Kunde einer Hausverwaltung bin, die mit der DIVP zusammenarbeitet?
Ja, selbstverständlich! Unsere Maklerfirma steht allen Immobilieneigentümern zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie bereits Kunde einer unserer Hausverwaltung sind oder nicht. Wir bieten professionelle Unterstützung beim Verkauf der Immobilie und beraten gerne individuell zu Ihren Anliegen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
