Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Immobilienvermittlung Plus GmbH

Haftung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. von Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ebenfalls wird von der Deutschen Immobilienvermittlung Plus GmbH keine Haftung für Schadenersatzansprüche, die sich aus Objektmängeln, zeitlichen Verzögerungen oder Nichtzustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages ergeben, übernommen.

Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne das Einverständnis der Deutschen Immobilienvermittlung Plus GmbH das Angebot nicht an Dritte weiter. Bei Weitergabe an Dritte oder wenn Sie sich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, haften Sie für die an die Deutsche Immobilienvermittlung Plus GmbH zu zahlende Courtage in voller Höhe. Im Übrigen setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass wir bei der Aufnahme von Verhandlungen auch für Sie tätig sein dürfen. Ist Ihnen das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, haben Sie uns dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, schriftlich mitzuteilen und den Nachweis der Kenntnis zu erbringen. Sollte die Bekanntgabe nicht fristgerecht erfolgen, so erkennen Sie den Nachweis durch die Firma Deutsche Immobilienvermittlung Plus GmbH an. Ansonsten betrachten wir unser Angebot als Erstnachweis.

Geldwäsche

Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Deutsche Immobilienvermittlung Plus nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden, beispielsweise durch ein Foto, Scan oder mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. (Quelle: Information zum Geldwäschegesetz vom Immobilienverband Deutschland IVD)

Maklercourtage

Mit den von uns präsentierten Angeboten bieten wir, die Deutsche Immobilienvermittlung Plus GmbH, Ihnen unsere Dienstleistung an. Durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung kommt ein Maklervertrag mit der Deutschen Immobilienvermittlung Plus GmbH zustande. Der Courtageanspruch entsteht, sobald aufgrund der Tätigkeit und Vermittlung ein Vertrag bezüglich des zu vermittelnden Objektes zustande gekommen ist, hierbei genügt die Mitursächlichkeit.

Sofern es durch unsere Tätigkeit zu einem wirksamen Hauptvertrag (Miet-/ Kaufvertrag) kommt, hat der Interessent bei Abschluss

  • eines Kaufvertrages die im Exposé angegebene Maklercourtage oder, wenn nicht anderes angegeben ist, 6% zzgl. gesetzl. MwSt. (7,14% inkl. gesetzl. MwSt.) des vertraglich vereinbarten Kaufpreises an die Deutsche Immobilienvermittlung Plus GmbH zu zahlen.  Die Courtage ist Kraft Gesetzes jeweils hälftig von Verkäufer und Käufer zu zahlen.

  • eines Mietvertrages von Wohnräumen eine Maklercourtage an die Deutsche Immobilienvermittlung Plus GmbH zu zahlen. Die zu zahlende Courtage in Höhe von 2 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. (2,38 Nettomonatsmieten inkl. gesetzl. MwSt.), ist gemäß Bestellerprinzip bei Vertragsabschluss vom Auftraggeber zu zahlen.

  • eines Mietvertrages für Gewerbeflächen beträgt die an die Deutsche Immobilienvermittlung Plus GmbH zu zahlende Provision 3 Bruttomonatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. (3,57 Bruttomonatsmieten inkl. gesetzl. MwSt.), die bei Vertragsabschluss vom Mieter zu zahlen ist.

Die Deutsche Immobilienvermittlung Plus GmbH ist uneingeschränkt berechtigt, sich am Vertragsabschluss sowie auch an der Ausfertigung zu beteiligen und auch provisionspflichtig für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Basis für alle Geschäftsverhandlungen mit der Deutschen Immobilienvermittlung Plus GmbH und verbindlich. Mit Empfang des Angebotes treten die Geschäftsbedingungen in Kraft. Abweichende/individuelle Regelungen und Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen der Zustimmung von der Deutschen Immobilienvermittlung Plus GmbH.

 

(Stand März 2025)

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